Mitgliederinformationen

NPLs: Datenvorlage der EBA für Transaktionen

Mit den Standards der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) werden die Vorlagen festgelegt, die Kreditinstitute verwenden müssen, um dem Kreditkäufer beim Verkauf oder bei der Übertragung notleidender Kredite bestimmte Angaben zu übermitteln.

Die vorgeschlagene Durchführungsverordnung enthält die Datenvorlage für solche Transaktionen.

Am 26. September 2023 hat die EU-Kommission die Ausarbeitung der EBA angenommen - damit ist die Verordnung in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.