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Insolvenzrecht soll weiter harmonisiert werden

Die Europäische Kommission möchte mit einer neuen Richtlinie das Insolvenzrecht innerhalb der EU weiter harmonisieren. Mit der Initiative soll ein Beitrag zur Vollendung der sogenannten Kapitalmarktunion geleistet werden. Durch die Angleichung ausgewählter Bereiche des Insolvenzrechts sollen Hemmnisse beseitigt werden, die sich aus den Unterschieden in den nationalen Regimen sowie teils unzweckmäßigen oder ineffizienten Insolvenzregelungen für den (insbesondere auch grenzüberschreitenden) Kapitalfluss ergeben. 

Der Vorschlag enthält Vorgaben zum Insolvenzanfechtungsrecht, indem er Grundvoraussetzungen und Rechtsfolgen für die Insolvenzanfechtung festlegt (Art. 4 bis 12 des Vorschlags). 

Die Rückverfolgung und -gewinnung von massezugehörigem Vermögen soll erleichtert werden (Art. 13 bis 18 des Vorschlags). Hierzu soll der (insbesondere auch grenzüberschreitende) Zugang zu diversen Vermögensregistern wie namentlich den nationalen Bankkontenregistern, den Registern wirtschaftlicher Eigentümer sowie den Vermögensregistern verbessert werden. 

Es soll ein Verfahrensrahmen geschaffen werden, der eine zügige Veräußerung von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen aus der Insolvenzmasse ermöglicht (sog. „pre-pack sales“, Art. 19 bis 35 des Vorschlags). Die Veräußerung soll im Rahmen eines Vorverfahrens vorbereitet und unmittelbar nach Verfahrenseröffnung umgesetzt werden.

Der Vorschlag sieht Regelungen zur Bildung und Arbeitsweise von Gläubigerausschüssen vor (Art. 58 bis 67 des Vorschlags), die nicht in jeder Hinsicht den Regelungen des geltenden deutschen Rechts entsprechen.

Die wesentlichen Elemente des jeweiligen nationalen Insolvenzrechts sollen in standardisierten Informationsblättern zusammengefasst und veröffentlicht werden (Art. 68 des Vorschlags). Hierdurch sollen insbesondere in grenzüberschreitenden Kontexten die Kosten der Informationsbeschaffung gesenkt werden.