BDIU

Runder Tisch Verbraucherinsolvenz will Stärkung außergerichtlicher Schuldenbereinigungen

Berlin, 8. April 2011 – Vor dem 8. Deutschen Insolvenzrechtstag trafen sich auf Einladung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein am 6. April 2011 in Berlin mehrere Verbände zum ersten Runden Tisch Verbraucherinsolvenz. Auch der BDIU war beteiligt. Das Institut der sogenannten Restschuldbefreiung stellten sie nicht infrage. Außergerichtliche Einigungen sollten ihrer Ansicht nach aber stärker gefördert werden. Eine weitere Belastung der Gerichte sollte dabei vermieden werden.

Der erste Runde Tisch Verbraucherinsolvenz gibt folgende gemeinsame Presseerklärung ab:

Das Institut der zum 1. Januar 1999 eingeführten Restschuldebefreiung wird grundsätzlich nicht infrage gestellt und von allen Verbänden anerkannt.

Betreffend die Verkürzung des Verfahrens auf drei Jahre gemäß Koalitionsvertrag vom Herbst 2009 (RZ 841/842) mit dem Ziel, „Gründern nach einem Fehlstart eine zweite Chance zu eröffnen“, bestehen unterschiedliche Auffassungen. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Reformen des Verfahrens der natürlichen Personen andere Fragestellungen im Vordergrund stehen sollten.

Die Verfahrenskostenstundungen gemäß §§ 4 a ff. InsO soll beibehalten werden, um die Durchführung des Verfahrens für alle Beteiligten zu ermöglichen.

Die formelle Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auch in der Verbraucherinsolvenz wird als erforderlich angesehen, da eine deutliche Zäsur für notwendig gehalten wird. Dies bedeutet nicht, dass nicht gleichzeitig Vereinfachungen im eröffneten Verfahren möglich sind. Beispielsweise kann daran gedacht werden, Forderungsanmeldungen nur durchzuführen, wenn die Gläubiger auch tatsächlich mit Auszahlungen rechnen können.

Soziale und anwaltliche Schuldnerberatung ist nach Ansicht der Beteiligten wichtig und unverzichtbar. Eine stärkere finanzielle Förderung der sozialen Schuldnerberatung ist unerlässlich.

Bei den Gerichten müssen Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die den hohen Fallzahlen gerecht werden.

Wir sprechen uns für eine Stärkung von (außer-)gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren aus, die nach ihrer Ausgestaltung nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Gerichte führen dürfen. Die beteiligten Verbände sind bereit, über Standards für das Schuldenbereinigungsverfahren zu verhandeln.

 

Folgende Verbände gehören zum Runden Tisch Verbraucherinsolvenz:

Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des Deutschen Anwaltvereins

Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Wohlfahrtsverbände AG SBV

Bundsarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung

Bundesverband Menschen in Insolvenz und neue Chancen e.V.

Der Zentrale Kreditausschuss

Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.

Deutscher Richterbund

BAKinso Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e.V. Zusammenschluss von Insolvenzrichtern/innen und Insolvenzrechtspflegern/innen

Bund Deutscher Rechtspfleger e.V.

Der BDIU beteiligt sich am Runden Tisch Verbraucherinsolvenz, der auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein tagte. (Bild: Torben Wengert, pixelio.de)