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Geplante Halbierung der Wohlverhaltensperiode stellt Eingriff in die grundgesetzlich verbriefte Eigentumsgarantie dar

Bremen, 7. April 2011 – Die vom Gesetzgeber geplante Verkürzung der Wohlverhaltensperiode gefährde die Rechte der Gläubiger und stelle einen Eingriff in die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes dar, sagte BDIU-Präsident Wolfgang Spitz bei der Eröffnung der Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Gäste,

zunächst möchte ich Sie alle zur Eröffnung unserer Jahreshauptversammlung 2011 ganz herzlich willkommen heißen. Ich freue mich sehr, dass Sie so zahlreich nach Bremen gekommen sind. Ich hoffe, dass Sie eine angenehme Anreise hatten und dass Sie sich auch schon ein wenig auf unseren diesjährigen Tagungsort einstimmen konnten.

Wir dürfen dieses Jahr wieder rund 400 Verbandsmitglieder und Gäste begrüßen – und schließen somit fast nahtlos an den Erfolg unserer letztjährigen Hauptversammlung in der Bundeshauptstadt Berlin an.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Sie machen so wieder einmal Ihre lebhafte Verbundenheit mit unserem Verband eindrucksvoll deutlich und unterstreichen gleichzeitig auch Ihr Interesse an unserem vielfältigen Tagungsprogramm sowie am kollegialen Meinungs- und Erfahrungsaustausch und – nicht zuletzt – auch am kollegialen Beisammensein.

Ich möchte einige Themen ansprechen, die die Inkassounternehmen gegenwärtig sehr beschäftigen.

Das ist zum einen das Thema der Zusammenarbeit zwischen Inkassounternehmen und der öffentlichen Verwaltung.

Die Präsidentin des Deutschen Städtetags, die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth, hat am 14. Februar 2011 in einer Pressekonferenz zur Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden darauf hingewiesen, dass die Kommunen im Jahr 2010 mit 9,8 Milliarden Euro das bislang größte Defizit in ihren Kassen verzeichnen mussten und dass für dieses Jahr kaum mit einer nennenswerten Verbesserung dieser Situation zu rechnen sei. Dies kommentierte Frau Roth mit der Bemerkung: „ Viele Kommunen liegen auf der Intensivstation."

Andererseits bestehen bei den Kommunen aber noch ungenutzte Einnahmepotenziale. Nach unseren Schätzungen belaufen sich alleine die nicht bezahlten Forderungen der Kommunen auf einen Betrag von 13 Milliarden Euro. Ein wichtiger Posten hierbei sind unter anderem Unterhaltsvorschussleistungen.

Eine Übersicht über die sogenannten „Rückführungsquoten", die wir aus dem Bundesfamilienministerium erhalten haben, macht deutlich, wie unterschiedlich erfolgreich die einzelnen Bundesländer hier mit ihrem Forderungsmanagement sind: So sind Bayern und Baden-Württemberg die Spitzenreiter mit Rückführungsquoten von 34 Prozent beziehungsweise 28 Prozent. Das Schlusslicht in dieser Übersicht ist leider Bremen, für das nur eine Rückführungsquote von 12 Prozent verzeichnet ist. Diese Zahlen gelten für das Jahr 2009 – aber wir haben bereits erfahren, dass sich diese Werte auch in 2010 nicht wesentlich verändert haben.

Sehr geehrter Herr Staatsrat Dr. Heseler (1), gerade vor diesem Hintergrund meinen wir, dass es auch für das Bundesland Bremen durchaus lohnenswert sein könnte, die Zusammenarbeit mit den Experten im Forderungsmanagement, nämlich mit den Mitgliedern des BDIU zu suchen, wie dies auch bereits andernorts geschieht. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Zusammenarbeit sind jedenfalls gegeben.

Des Weiteren darf ich hier die anhaltende Debatte um eine weitere Verkürzung der Wohlverhaltensphase ansprechen, über die auch bei unserem morgigen Workshop „Aktuelle Entwicklungen im Insolvenzrecht" unter der Leitung unseres verehrten Herrn Prof. Dr. Heinz Vallender als dem Experten für das Insolvenzrecht diskutiert werden wird.

Bekanntlich lief die Wohlverhaltensphase ursprünglich für sieben Jahre. Sie wurde später auf sechs Jahre verkürzt, und nun hat die Berliner Regierungskoalition eine weitere Verkürzung auf nur noch drei Jahre im Auge.

Zur Begründung führt der Koalitionsvertrag an, dass den „gescheiterten Selbstständigen" ein schnellerer wirtschaftlicher Wiedereinstieg ermöglicht werden solle. Diese Personen stellen nach den Erfahrungen unserer Mitglieder aus der Praxis allerdings die absolute Minderheit der „gescheiterten Selbstständigen" dar. Weit überwiegend handelt es sich vielmehr um gescheiterte „Ich-AGs" und sonstige Kleingewerbetreibende, bei denen eine Rückkehr in die Selbständigkeit in aller Regel gar nicht mehr in Betracht kommt.

Die Folge wird daher ein „Mitnahmeeffekt" all derer sein, die sich unter dem Mantel der „zweiten Chance für Selbstständige" eine schnelle Restschuldbefreiung verschaffen wollen, tatsächlich aber gar keine erneute Selbständigkeit anstreben.

Als weitere Folge der ins Auge gefassten Halbierung der Wohlverhaltensperiode ist zudem eine Erhöhung der Risikobereitschaft all derer, die selbstständig tätig sind, zu befürchten. Denn je geringer die Folgen fehlerhaften Handelns sind, desto höher ist die Sorglosigkeit bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung und der Kalkulation von Marktchancen und Marktrisiken.

Zudem ist noch ein weiterer wichtiger Aspekt zu berücksichtigen: Bereits nach geltendem Recht gehen die Insolvenzgläubiger meist ganz leer aus – und dies ist nicht nur die Erfahrung unserer Mitglieder. Vielmehr hat dies der baden-württembergische Justizminister Prof. Goll erst jüngst in einer Presseerklärung vom 23. März 2011 selbst bestätigt.

Es liegt auf der Hand, dass bei einer Halbierung der Wohlverhaltensperiode auch die Gläubiger vor dramatisch schlechtere Aussichten gestellt werden, überhaupt noch irgendetwas von ihren berechtigten Forderungen wiederzusehen. Und dies trifft dann vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen ganz besonders hart, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden und Arbeitsplätze schaffen, aber oftmals nur über eine dünne Eigenkapitaldecke verfügen.

Und es bedeutet zugleich einen weiteren, tiefen und – wie wir meinen – nicht mehr hinnehmbaren Einschnitt in die durch Artikel 14 Abs. 1 unseres Grundgesetzes verbriefte Eigentumsgarantie.

Vor diesem Hintergrund sieht das BDIU-Präsidium den Ergebnissen der Diskussion in unserem Insolvenzrechts-Workshop mit großem Interesse entgegen. Sollten die Kolleginnen und Kollegen sich in einer entsprechenden Resolution dafür aussprechen, ist der BDIU jedenfalls bereit, das Erforderliche zu tun, um eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu initiieren.

Sehr dankbar wären wir aber auch Ihnen, sehr geehrter Herr Lamotte (2), wenn sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag gegen diese fatalen Pläne der Bundesregierung mit aller Entschiedenheit zur Wehr setzen würde – gerade im Interesse der vielen redlichen Mittelständler.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Gäste,

lassen Sie mich zum Abschluss noch ein Thema ansprechen, über das am morgigen Vormittag ebenfalls diskutiert werden wird, nämlich im Rahmen unserer Diskussionsveranstaltung zur Effizienz der Gerichtsvollzieher.

In einem Gesetzesantrag der Länder Hessen und Sachsen vom 8. Dezember 2010 wird unterstellt, dass die Einführung einer Erfolgsgebühr im Gerichtsvollzieherkostenrecht die Effizienz der Zwangsvollstreckung erhöhen werde.

Dazu sind zwei Anmerkungen zu machen: Zum einen begrüßen wir jede Anstrengung, die dazu beiträgt, dass die Gerichtsvollzieher effizient arbeiten. Erfolgsbezogene Vergütungen können dabei ein Weg sein – schließlich vereinbaren auch die meisten Mitglieder unseres Verbandes mit ihren Auftraggebern derartige Erfolgsvergütungen.

Zum anderen ist es aber so, dass nach den Vorstellungen des Gesetzesantrags von Hessen und Sachsen gleichzeitig auch noch die schon bestehenden Vergütungen der Gerichtsvollzieher zusätzlich drastisch erhöht werden sollen. Den Angaben des Gesetzesantrags von Hessen und Sachsen zufolge wird dies alles in Summe zu einer durchschnittlichen Erhöhung der Gerichtsvollzieherkosten um rund 50 Prozent führen.

Das wird im Ergebnis dazu führen, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen insbesondere im Bereich der niedrigen Forderungshöhen mit noch höheren Kostenrisiken verbunden und damit in vielen Fällen völlig unwirtschaftlich sein wird – was in der Konsequenz einen faktischen Wegfall des durch Artikel 19 Abs. 4 GG und Artikel 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip grundgesetzlich verbrieften Justizgewährungsanspruch bedeuten würde.

Der BDIU fordert daher, von solchen, wiederum den Mittelstand besonders treffenden Plänen Abstand zu nehmen und mit allen Beteiligten über sinnvolle Lösungswege zu diskutieren.

Auch zu diesem Punkt wären wir Ihnen, sehr geehrter Herr Lamotte, sehr dankbar, wenn sich auch der DIHK in diesem Sinne positioniert.

In Richtung zu Herrn Gietmann und Herrn Brunner möchte ich noch ergänzen, dass die Position des BDIU zu diesem Punkt sich keineswegs gegen die Gerichtsvollzieher richtet. Letztlich muss uns allen nämlich klar sein, dass ein Gerichtsvollzieher, den sich am Ende niemand mehr leisten kann, im Endergebnis weniger und nicht mehr Aufträge erwarten dürfte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Gäste,

vor Ihnen liegt ein abwechslungsreiches Tagungsprogramm, das eine bunte Mischung an Informationsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themengebieten mit Bezug auf Ihre berufliche Tätigkeit umfasst.

Unsere Tagung soll gleichzeitig aber auch Raum für den kollegialen Meinungs- und Erfahrungsaustausch sowie für das gesellige Beisammensein lassen.

Und deshalb wünsche ich allen nun erst einmal einen schönen Abend und eröffne hiermit unsere Jahreshauptversammlung 2011.

 

(1) Dr. Heiner Heseler, Staatsrat beim Senator für Wirtschaft und Häfen der Freien Hansestadt Bremen; Gast auf der BDIU-Jahreshauptversammlung 2011

(2) Otto Lamotte, Präses der Handelskammer Bremen und Vizepräsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages; Gast auf der BDIU-Jahreshauptversammlung 2011

 

BDIU-Präsident Wolfgang Spitz macht darauf aufmerksam, dass die geplante Erfolgsgebühr für Gerichtsvollzieher zu erheblichen Kostensteigerungen für die Gläubiger führen könnte.