Prüfungsausschuss
Aufgaben des Prüfungsausschusses
Nach § 28 Absatz 1 der Satzung ist der Prüfungsausschuss zuständig für die Vorbereitung von Entscheidungen des Präsidiums über
Mitgliedsanträge
Pflichtverletzungen von Mitgliedern
Verlust der Mitgliedschaft und Sanktionen bei Verstößen gegen Satzungsverpflichtungen
Vorsitzender
VRiLG Peter Lüttringhaus
Beisitzer
RA Werner Freitag
Beisitzer
RA Peter Neumeyer
Der Prüfungsausschuss ist erreichbar über die BDIU-Geschäftsstelle ( bdiu@inkasso.de ).
