BDIUDer BDIU / Mitgliedschaft im BDIU / Außerordentliche Mitgliedschaft

BDIU-Mitgliedschaft für Berufsanwärter

Berufsanwärter, die die Zulassung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz anstreben, können eine außerordentiche Mitgliedschaft im BDIU erwerben. Der Vorteil: Dieser Personenkreis zahlt einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag. Außerdem können Berufsanwärter mit einer außerordentlichen Mitgliedschaft den Sachkundelehrgang zu einer geringeren Kursgebühr in Anspruch nehmen und bereits eine Berufshafptlichversicherung innerhalb des BDIU-Rahmenabkommens abschließen.

Bei Interesse an einer außerordentlichen Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.