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Sachkundeprüfung

Der BDIU nimmt im Anschluss der von der Deutschen Inkasso Akademie GmbH (DIA) durchgeführten Sachkundelehrgänge die Sachkundeprüfung ab.

Die von der DIA durchgeführten Sachkundelehrgänge entsprechen den gesetzlichen Anforderungen des § 4 Absatz 1 und 2 der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV). Informationen zu den Sachkundelehrgängen bietet die DIA auf ihrer Internetseite http://www.inkassoakademie.de/.

Die Durchführung der Sachkundeprüfungen durch den Berufsverband der Inkassounternehmer sichert den Praxisbezug der Prüfung. Ebenso ist durch eine fast 20-jährige Prüfungserfahrung des BDIU eine hohe Qualität der Prüfungstätigkeit gewährleistet.

Der Gesetzgeber hat die Sachkundelehrgänge und die Sachkundeprüfung in der RDV geregelt. § 4 Absatz 3 und 4 RDV bestimmen die Voraussetzungen der Sachkundeprüfung. So muss unter anderem gewährleistet sein, dass

  • der Umfang der schriftlichen Prüfung mindestens fünf Stunden beträgt und

  • die Prüfer ausreichend qualifiziert sind: Die Prüfungskommission soll mit mindestens einer Richterin oder einem Richter sowie einer registrierten oder qualifizierte Person mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung besetzt sein.

Der BDIU hat eine Prüfungsordnung erlassen. In dieser Prüfungsordnung sind im Einzelnen das Zulassungsverfahren zur schriftlichen bzw. mündlichen Prüfung des BDIU, die Bewertung, die Nachprüfung und die Zusammensetzung der Prüfungskommission geregelt.

Deutsche Inkasso Akademie GmbH

Die Deutsche Inkasso Akademie GmbH (DIA) ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des BDIU. In der DIA hat der Inkassoverband sein komplettes Aus- und Weiterbildungsangebot integriert und damit die Basis für eine konsequente Fortentwicklung des Bildungsangebots der Inkassowirtschaft gelegt. Der BDIU macht damit deutlich: Eine fundierte Ausbildung und regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen sind ein unverzichtbares Qualitätsmerkmal für die Inkassobranche in Deutschland und insbesondere die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen. [mehr]